04.03.2013
Das Handelsgericht Zürich hat im Streit um die Markenrechte an der M-Watch der Mondaine Watch Ltd. recht gegeben. Dementsprechend wurden der Migros sämtliche Rechte an der vor dreissig Jahren lancierten, beliebten Schweizer Uhrenmarke abgesprochen und es wurde ihr unter Strafandrohung verboten, weiterhin M-Watch-Uhren zu verkaufen. Die Migros kann den Entscheid beim Bundesgericht anfechten.